Recht

Doppelfunktionale Hilfsmittel: Mehr Möglichkeiten für Pflegefachkräfte

Deutlich erweiterte Kompetenzen: Nach der im Januar 2022 veröffentlichten „Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Abs. 6 Satz 6 SGB XI“ gilt nun auch für doppelfunktionale Hilfsmittel die „Vermutungsregelung“. Das heißt, die Empfehlung einer Pflegefachkraft ersetzt die zuvor notwendige ärztliche Verordnung.

Eine Pflegefachkraft im Gespröch mit einem männlichen Klienten. Sie deutet in eine aufgeschlagene Mappe.
Bild: picsfive - stock.adobe.com. Im Hilfsmittelverzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt und es ist zweigeteilt.

Pflegefachkräfte konnten seit Anbeginn der Pflegeversicherung bei der Versorgung Pflegebedürftiger mit Hilfsmitteln (Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI, Abs. 2 – Verbrauchsmittel und nach Abs. 3 – Technische Hilfsmittel) mitwirken. Allerdings war dies praktisch auf die Hilfsmittel beschränkt, die alleine den Zielen der Pflegeversicherung dienten, denn für die Hilfsmittel der Krankenversicherung (§ 33 Abs. 1 SGB V) war eine ärztliche Verordnung notwendig.

Eigenständig und eigenverantwortlich

Seit dem 01.01.2022 können Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nun eigenständig und eigenverantwortlich nicht nur Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50-54) empfehlen („verordnen“), sondern nun auch gewisse sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel anderer Produktgruppen. Wie der Arzt und Gesundheitsmanager Gerd Nett im Schwerpunktthema der August-Ausgabe von Häusliche Pflege betont, muss die Krankenkasse dann i.d.R. keine weitere fachliche Überprüfung der Notwendigkeit mehr durchführen, sie prüft nur die leistungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Wirtschaftlichkeit der Verordnung.

Aktuell finden sich doppelfunktionale Hilfsmittel in folgenden Produktgruppen (PG):

  • PG 04: Bade- und Duschhilfen
  • PG 18: Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • PG 19: Krankenpflegeartikel
  • PG 20: Lagerungshilfen
  • PG 22: Mobilitätshilfen
  • PG 33: Toilettenhilfen.

Lesen Sie den ganzen Beitrag – inklusive einer Auflistung der Voraussetzungen, damit die Vermutungsregelung greift, der Anforderungen an die Pflegefachkraft und einer Darstellung des Verfahrensablaufs – in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.

Info: Gerd Nett hält auf dem Häusliche Pflege PDL Kongress in Dortmund (13. September 2022), Würzburg (5. Oktober 2022) und Berlin (12. Oktober 2022) einen Vortrag zum Thema „Verordnung von Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte – Voraussetzungen, erweiterte Möglichkeiten und Abläufe“.