News
DPR fordert zweijährige Pflegefachassistenzausbildung
Nach einer Anhörung im Bundestag kritisiert der Deutsche Pflegerat die geplante Dauer der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Die vorgesehenen 18 Monate seien zwar organisatorisch machbar, aber fachlich nicht ausreichend. Auch der Zugang ohne Schulabschluss und die geplante Betreuungsrelation werden bemängelt.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat nach der öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestags am 6. Oktober 2025 Bilanz zur geplanten bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gezogen. Laut einer Mitteilung des DPR sei die Vereinheitlichung der bisher 27 verschiedenen Landesausbildungen grundsätzlich zu begrüßen, jedoch müsse das notwendige Qualifikationsniveau gewahrt bleiben.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisher zersplitterten Landesregelungen nun vereinheitlicht werden sollen“, wird Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, in der Pressemeldung zitiert. Eine zweijährige Ausbildungsdauer auf DQR-Niveau 3 sei jedoch die ideale Voraussetzung, um die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben.
Kathrina Edenharter, Präsidiumsmitglied des DPR, betont: „18 Monate sind organisatorisch möglich, fachlich aber nicht ausreichend. Kompetenz entsteht durch die Verbindung von Theorie, Praxis und Reflexion. Wer die Ausbildung zu stark verkürzt, gefährdet den Kompetenzaufbau und damit auch die Versorgungsqualität.“
Kritik am Zugang ohne Schulabschluss
Besonders kritisch sieht der DPR die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, die Ausbildung ohne Schulabschluss zu beginnen, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt. „Ohne Schulabschluss steigt das Risiko von Ausbildungsabbrüchen deutlich“, erklärt Edenharter. Der DPR fordert als Mindestvoraussetzung einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss.
Verbesserte Rahmenbedingungen gefordert
Der Pflegerat spricht sich für verbindliche Sprachstandards auf Niveau B2 aus, die auch die pflegerische Fachsprache berücksichtigen. Zudem werden gezielte Fördermaßnahmen wie Schulsozialarbeit und individuelle Lernbegleitung als notwendig erachtet, um den Ausbildungserfolg zu sichern.
Bei der Betreuungsrelation fordert der DPR eine deutliche Verbesserung: „Eine Lehrkraft sollte idealerweise rund zehn Auszubildende betreuen, organisatorisch sind bis zu 15 vertretbar – nicht zwanzig, wie im Entwurf vorgesehen“, so Vogler.
Rehabilitation als Ausbildungsträger
Der DPR unterstützt die Forderung, auch Rehabilitationseinrichtungen als Träger der Ausbildung zuzulassen. „Diese Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung und können Ausbildungskapazitäten erweitern“, erklärt Edenharter.
Der Deutsche Pflegerat vertritt als Dachverband die Interessen von 22 Verbänden und repräsentiert insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigte in der Pflege. Er steht nach eigenen Angaben bereit, die Umsetzung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung gemeinsam mit Politik, Ländern und Bildungsträgern fachlich zu begleiten.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren