Politik

Dringender Apell: Ambulante Pflege eigenständig denken!

Wie sollen langfristig Menschen für die systemwichtige Arbeit der ambulanten Pflege gehalten und gewonnen werden? Und wann tritt sie endlich aus dem Schatten der stationären Pflege heraus? Diese Fragen stellt Stefan Block, Geschäftsführer/ASB Ambulante Pflege GmbH, in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.

Bild: christianchan - stock.adobe.com. Wie sollen eine gute Bezahlung der Mitarbeitenden, eine gerechte Zeit- und Einsatzplanung, eben insgesamt gute Rahmenbedingungen ambulant  gewährleistet werden?

Betrachtet man die Regelungen der Pflege, so sind diese durchgehend stationär gedacht, moniert Stefan Block in Häusliche Pflege. Der Geschäftsführer/ASB Ambulante Pflege GmbH fährt fort: „Es wird Zeit, dass wir ambulant eigenständig denken, die Möglichkeiten erfassen, bundeseinheitliche Vertragsregelungen und Leistungen definieren. Die Leistungen müssen erheblich flexibilisiert, auf unsere Kund:innen ausgerichtet werden, statt sie in bürokratischen, kassengesteuerten Strukturen einzuschweißen.“

Für die Zukunft hat der Experte aus Bremen als Ergänzung zum Beitrag von Prof. Thomas Klie in der vorherigen Ausgabe von Häusliche Pflege konkrete Forderungen: „Die ambulante Pflege muss sich künftig klarer am Wohnumfeld, am Quartier ausrichten. Beratung und Anleitung, Begleitung der Pflegesysteme, Pflegehilferufsysteme im Quartier sowie eine nächtliche Unterstützung müssen per Vorhaltekostenerstattung auch ambulant abgesichert werden.“

Expertise aus der Praxis in Gesetzesplanung einbinden

Und weiter: „Pflegeberatung nach § 7a SGB XI muss zwingend auch von qualifizierten Beratungskräften der Pflegedienste abrechenbar werden. Pflegedienste sind dafür im Grunde gut aufgestellt, leiden nur an der systematischen Unterfinanzierung. Daher fixieren wir uns immer mehr auf die wirtschaftlich sicheren Leistungen, um überhaupt überleben zu können. Das geht zu 100 Prozent zu Lasten der bedürftigen Menschen! Bitte lasst uns die Expertise aus der Praxis mit einbinden in Gesetzesplanung und Vertragsgestaltung.“

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.