Corona
Dritte Impfung erst nur im stationären Bereich?
Für einen umfassenden Schutz der älteren Bevölkerung in Schleswig-Holstein müssen auch ambulant betreute Seniorinnen und Senioren mit einer dritten Corona-Impfung versorgt werden. Das fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), nachdem die Landesregierung erste Pläne für die Umsetzung der künftigen bundesweiten Impfverordnung bekannt gegeben hat.

„Die geplanten Boosterimpfungen für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen sind ein erster Schritt“, sagt der schleswig-holsteinische bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck. „Eine weit größere Zahl älterer und damit gefährdeter Menschen wird jedoch von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt. Auch diese Menschen müssen angesichts der beginnenden vierten Infektionswelle schnell und umfassend geschützt werden.“
Steinbuck fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung zudem auf, auch die Pflegenden in Heimen und ambulanten Diensten in die Planungen für eine dritte Impfung einzubeziehen. „Bayern macht es vor, Schleswig-Holstein kann gut nachziehen. Nur wenn auch die Beschäftigten in der Pflege optimal geschützt sind, kommen ältere Menschen in Schleswig-Holstein gut versorgt durch Herbst und Winter.“
Impfstoff sei zur Genüge vorhanden, die Strukturen stünden. Eine dritte Impfung für zu Hause lebende ältere Menschen und die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege sei möglich und sinnvoll. „Und sie wäre ein deutliches Zeichen der Unterstützung an diejenigen, die in den vergangenen Monaten in der ambulanten Pflege hervorragende Arbeit geleistet und die Pflege in der eigenen Häuslichkeit gesichert haben“, fügt Steinbuck hinzu.
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