Recht

Einigung über Tarifvertrag für die Altenpflege

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) haben sich auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Der Arbeitgeberverband Pflege will mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg auf Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags klagen.

Sylvia Bühler Mitglied im ver.di-Bundesvorstand
Foto: Kay Herschelmann Sylvia Bühler, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand: "Händeringend werden überall Beschäftigte für die Altenpflege gesucht; diese gewinnt und hält man nur mit guten Arbeitsbedingungen."

Die Mindestentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege steigen demnach im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich an. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas.

“Ein bundes-weit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab und schützt letztendlich auch die Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb. Die guten Regelungen in Tarifverträgen bleiben von dem zu erstreckenden Tarifvertrag unberührt”, erläutert Sylvia Bühler, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand.

Gero Kettler, BVAP-Vorstandssprecher, fügt hinzu: “Nun ist die Politik am Zug, die Refinanzierung sicherzustellen. Dafür brauchen wir dringend eine grundlegende Reform in Finanzierung in der Pflege.”

Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag vor, die Mindeststundenentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten – beginnend ab dem 1. August 2021 – deutlich zu erhöhen und die Schlechterstellung der Beschäftigten in Ostdeutschland vorzeitig zu beenden.

Dagegen will der Arbeitgeberverband Pflege mit Unterstützung der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg auf Nichtigkeitsfeststellung des Tarifvertrags klagen. Hierzu erklärt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege Thomas Greiner: “Für einen deutschlandweit gültigen Tarifvertrag in der Altenpflege müsste die Gewerkschaft Verdi deutschlandweit durchsetzungsfähig sein und mit ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer deutschlandweit notfalls mit Streik durchsetzen können. Hierfür fehlen Verdi alle Voraussetzungen. Unter den Altenpflegekräften von Bayern bis Vorpommern haben Verdi-Mitglieder Seltenheitswert. In der ambulanten Pflege kennen die Arbeitnehmer Verdi bestenfalls vom Hörensagen.”