Häusliche Pflege-Blog

Erfolgreiche Beratung für ambulante Dienste und Tagespflegen

Wer berät die Gäste der Tagespflege und deren Angehörige? Die Tagespflege-Leitung? Oder die Pflegedienstleitung des dazugehörenden ambulanten Dienstes? Die „Pflegeberater“ des Pflegenetzwerkes?

Ambulante Pflege und Tagespflege sind zwei sich ergänzende Pflegebereiche, die die Pflegebedürftigen und Angehörigen gut unterstützen und Synergien für die Einrichtungen entwickeln können.

Voraussetzung ist jeweils, dass alle Verantwortlichen, die beraten, die umfassenden Möglichkeiten, die die Pflegeversicherung als Hilfe und Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen anbietet, kennen und erklären können.

- Peter Wawrik, Geschäftsführer und Vorstand, Wawrik Pflege Consulting

Eine Tagespflege ist für alleinstehende Pflegebedürftige, die im Alter häufig immer weniger Außenkontakte haben, die Möglichkeit "einen schönen Tag in Gemeinschaft" zu erleben. Für pflegende Angehörige bietet die Tagespflege die Möglichkeit "eines Entlastungstages, eines freien Tages für sich". Dies sind auch die beiden zentralen Ziele der Bundespolitik, die besonders mit den Pflegestärkungsgesetzen II und III und dem eigenen Tagespflegebudget realisiert und umgesetzt werden können.

Eine Beratung für die ambulante Pflege und Tagespflege sollte unbedingt differenziert nach der Lebenssituation des Pflegebedürftigen erfolgen. Ein alleinstehender älterer Herr hat andere Fragen und Probleme als eine Angehörige mit einer an Demenz erkrankten Mutter. Eine erfolgreiche Beratung nimmt die Themen, Fragen und Belastungen des Gegenübers auf und wandelt diese in hilfreiche Angebote um. Beraten heißt zunächst "zuhören, zuhören, zuhören", bedeutet für den Berater jedoch auch, sein eigenes begrenztes Zeitmanagement im Blick zu haben.

Leitfragen zum Beratungsmanagement

  • Können Sie alle Möglichkeiten der Pflegeversicherung für den Tagespflegegast und seine Angehörigen aufzählen? Haben Sie dazu einfach lesbare Arbeitshilfen für sich und die Gäste/ Angehörigen?
  • Können Sie alle pflegerischen und alltagsunterstützenden Angebote Ihres Pflegenetzwerkes benennen?
  • Haben Sie einen aktuellen, juristisch geprüften Pflegevertrag (z. B. von Ihrem Berufsverband)?
  • Gibt es klare Regeln und Vereinbarungen, wann einem Gast im Einzelfall auch gekündigt werden kann oder muss (z. B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung, bei Übergriffen, körperlicher oder sexualisierter Gewalt gegenüber anderen Gästen oder Mitarbeitern) und wie das Verfahren dazu abläuft?
  • Vereinbaren Sie neben den einzelnen Wochentagen auch die Möglichkeit von flexiblen Tagen?
  • Haben Sie einen Schnuppergutschein und verschenken Sie diesen in Seniorenkreisen und anderen Treffpunkten von Senioren? Und wenn Sie auch einen ambulanten Pflegedienst betreiben: Wird der Schnuppergutschein auch bei jeder Beratung zu § 37.3 SGB XI Beratung mit den entsprechenden Erläuterungen verschenkt?
  • Ermöglichen Sie Angehörigen, mit in die Tagespflege zum Schnuppern zu kommen?
  • Haben Sie Zusatzleistungen/ Privatleistungen definiert und bieten Sie diese an?

Kennzahlen für ein erfolgreiches Beratungsmanagement

  • Belegungsquote der Tagespflege (> 85 %)
  • "Tagespflegeplätze" zu "Verträge mit Gästen" > 1 : 2,5 (Beispiel: 20 Plätze, mehr als 50 Verträge mit Gästen)
  • Warteliste von interessierten Gästen
  • Kombi-Quote von gemeinsamen Patienten > 50 % bei Trägern mit ambulanter Pflege und Tagespflege, d.h., mehr als 50 % der ambulanten Patienten sollten auch die Tagespflege nutzen

Dieser Blog ist ein Auszug aus dem neuen Fachbuch "Tagespflegen wirtschaftlich führen". Weiteres dazu auf unser Homepage www.wawrik-pflege-consulting.de und in unserem Online-Shop.
Für Interessierte, die ein Pflegenetzwerk ambulant und Tagespflege planen, empfehlen wir das Buch "Tagespflege gut leiten" im Vincentz Verlag.

Wir freuen uns auf Rückmeldungen. Peter und Lukas Wawrik