Management
Erfolgskonzept “Privatzahlerkatalog” Leistungen sinnvoll ergänzen
Ein Privatzahlerkatalog ist nicht verpflichtend, jedoch sehr nützlich, genau die Leistungen abzubilden, die nicht über die Leistungen der Kranken- und der Pflegekassen abgebildet werden können. Organisationsberater Thomas Sießegger gibt einen Überblick.

Im Privatzahlerkatalog sollten überwiegend Leistungen im Zusammenhang mit ohnehin vereinbarten regulären Pflegeeinsätzen erbracht werden. Thomas Sießegger, Sachverständiger für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, gibt in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege Beispiele:
- Einzelleistungen (z.B. Blumen gießen)
- Pakete (z.B. Haustierversorgung)
- Zeit-Leistungen (z.B. Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Abrechnung in ganzen Stunden)
- Veranstaltungen oder Gruppenangebote (z.B. Spiele-Nachmittag)
Wie Sießegger betont, ist das Potenzial im ländlichen Bereich in der Regel niedriger als in Großstädten. Zudem unterschieden sich Bundesländer und Regionen, was die Bereitschaft der Menschen betrifft, auf diese Angebote zurückzugreifen. Führe man einen Privatzahlerkatalog neu ein, so sei circa die Hälfte dieses Umsatzes reiner Gewinn, weil die Mitarbeiter viele dieser Leistungen so oder so schon bisher heimlich oder unwissend (aber auf jeden Fall großherzig) “kostenlos” erbracht hätten.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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