Management
Erhöhte Sachleistungen ab 2022: Was gilt es zu beachten?
Bei den erhöhten Sachleistungen ab 2022 gilt es für ambulante Dienste einiges zu beachten. Pflegedienst-Berater Andreas Heiber gibt in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege Praxistipps.

Der Gesetzgeber hat mit der aktuellen Pflegereform über das GVWG die Sachleistungen um fünf Prozent angehoben. Wie Andreas Heiber, Inhaber von System & Praxis in Bielefeld, in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege betont, wird die Erhöhung in der Gesetzesbegründung mit den Kostensteigerungen durch die Tarifumsetzung als Begründung dargestellt.
Es stellt sich die Frage, wie man damit umgehen sollte? Laut Heiber gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:
- Wer gar nichts tun will, muss zum Jahreswechsel weder die Kunden informieren noch irgendetwas tun.
- Man kann allerdings auch aktiv versuchen, zumindest bei den Kundinnen und Kunden, die die Sachleistungen bisher nicht ausgenutzt haben, weitere Leistungen anzubieten.
Nicht zu lange warten!
Nicht wenige Pflegedienste werden durch das GVWG gezwungen sein, die Personalvergütungen zumindest teilweise anzupassen. Wer die Vergütungen aufgrund steigender Personalkosten erhöhen bzw. neu verhandeln muss, sollte laut Heiber daher nicht erst bis Ende August warten, denn dann haben die Pflegebedürftigen längst „vergessen“, dass sie im Januar des Jahres dafür eine fünfprozentige Erhöhung bekommen haben!
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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