Politik
Erleichterungen für ausländische Fachkräfte
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2020 zwei Gesetze beschlossen, mit denen die Landesregierung den Zugang ausländischer Fachkräfte zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt weiter erleichtert werden soll.

So wurden die Verwaltungsverfahren in einzelnen Punkten vereinfacht. Insbesondere können so bestimmte Nachweise entfallen, wenn vorher bereits eine Anerkennungsberatungsstelle beteiligt war.
Ein weiteres neues Gesetz schreibt Land, Behörden und Kammern Kriterien vor, wenn sie den Zugang zu Berufen oder deren Ausübung beschränken wollen. Dieser Katalog an Mindestkriterien soll gewährleisten, dass Regelungen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sind. Die Prüfung ist anschließend in einer Datenbank zu dokumentieren.
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