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Externe Dienstleister in der Tagespflege

Moderne Tagespflegen bieten ihren Gästen – neben den
zentralen eigenen Leistungen Pflege und Betreuung –
zumeist ein breites Angebot an zusätzlichen
Dienstleistungen. Dabei werden oftmals externe
Dienstleister für die Gäste tätig.

- Rechtsanwalt Andreas Ditter informiert in der Fachzeitschrift TP regelmäßig über relevante Rechtsthemen.Foto: Sonja Thielemann

"Betreiber von Tagespflegen, die das Leistungsangebot
derartig ausweiten, sollten jedoch stets darauf achten,
dass hierdurch keine Konfliktsituationen mit
gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben herbeigeführt
werden", sagt Andreas Ditter, Rechtsanwalt und Leiter
der Geschäftsstelle Nord des Bundesverbands Ambulante
Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad), in der
Juli-Ausgabe der Fachzeitschrift TP. Wenn externen
Dienstleistern Räume innerhalb der Tagespflege
überlassen würden – und sei es auch nur stundenweise –
so könne dies problematisch sein. Damit der gut
gemeinte Service für die Gäste nicht zu Nachteilen
führt, sollten Tagespflegeeinrichtungen sich rechtlich
Rahmen kennen.

Den ganzen Beitrag "Das Serviceangebot erweitern" mit
Tipps zum Thema lesen Sie in der der Juli-Ausgabe der
Fachzeitschrift TP.