Corona

Fachverbände: „Impfpriorisierung für Angehörige“

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen haben eine weiterhin anhaltende Impfriorisierung für pflegende Angehörige gefordert. Diese Priorisierung sei in der neuen Impfverordnung nicht mehr ausdrücklich festgehalten.

Adobe Stock/Benedikt Weiterhin Imprio 1 für pflegende Angehörige – das fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen.

In der geplanten neuen Impfverordnung sollen pflegende Angehörige nicht mehr in der höchsten Priorität berücksichtigt werden – das darf nicht passieren!“, so Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst in Deutschland, sie brauchen das Recht auf eine vorrangige Impfung.“

In seiner Stellungnahme fordert der bvkm als Teil der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige ausdrücklich im Text der Impfverordnung zu nennen. Auch in der Begründung zur Verordnung darf die Nennung der pflegenden Angehörigen keinesfalls zurückgenommen werden, da diese Regelung bereits auf Landesebene umgesetzt wird.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung:

  • Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie,
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe,
  • Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen,
  • Bundesverband evangelische Behindertenhilfe,
  • Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen,

repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.