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G-BA prüft neue Leistung für erweiterte Krankenbeobachtung

Der Gemeinsame Bundesausschuss berät über eine mögliche Anpassung der häuslichen Krankenpflege-Richtlinie. Im Fokus steht die Versorgung von Patient:innen mit erhöhtem Überwachungsbedarf. Laut G-BA läuft derzeit ein Beratungsverfahren zur Frage, ob die häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) erweitert werden sollte.

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Anlass ist ein Antrag der Patientenvertretung, die eine neue Leistungsnummer „Erweiterte Krankenbeobachtung“ in das Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen aufnehmen lassen möchte. Hintergrund ist eine Versorgungslücke, die durch den gesetzlichen Auftrag zur Regelung der außerklinischen Intensivpflege entstanden ist: Die bisherige Leistungsnummer 24 („Spezielle Krankenbeobachtung“) wurde aus der HKP-RL herausgelöst und in die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie überführt. Seitdem ist diese Leistung nicht mehr über die HKP-RL verordnungsfähig.

Mit der möglichen Anpassung sollen laut G-BA auch Personen mit komplexer Versorgungssituation – etwa einem erhöhten Überwachungsbedarf – im Rahmen der häuslichen Krankenpflege angemessen versorgt werden können. Das Beratungsverfahren soll 2026 abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zum Beratungsverfahren finden sich auf der Website des G-BA.