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Gefährdete Menschen erhalten ab Dezember 15 FFP2-Masken

Bund und Länder haben sich am 16. November darauf verständigt, dass besonders gefährdete Menschen künftig durch günstige FFP2-Masken vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bewahrt werden sollen.

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Besonders gefährdete Menschen sollen nach dem Beschluss von Bund und Ländern zum Schutz vor dem Coronavirus von Dezember an 15 vergünstigte FFP2-Masken erhalten.

Foto (Archiv): Pixabay/Ren_mch

Über 65-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sollen ab Anfang Dezember insgesamt 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten können. Die Zahl von 15 FFP2-Masken bezieht sich auf die Zahl der Winterwochen. Die Kosten übernimmt laut Beschluss der Bund.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16. November 2020:
"Um das Risiko einer Ansteckung für die besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom Bundesminister für Gesundheit zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen wird der Gemeinsame Bundesausschuss durch Stellungnahme einbezogen; für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch werden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund".

Auf Landesebene hat Bremen schon ein ähnliches Angebot gestartet. Dort kann jeder Bürger über 65 Jahre zehn FFP2-Schutzmasken im Monat erhalten.