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Geld für Klimaanpassung: Förderfenster bis zum 15. August geöffnet
Ein neues Antragsfenster im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) geöffnet. Gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften können bis 15. August Förderanträge stellen, wenn ihre Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) neu ausgerichtet und weiterentwickelt, um soziale Einrichtungen in Deutschland bei der Bewältigung der Auswirkungen der Klimakrise zu unterstützen.
Die zunehmenden negativen Effekte wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Sturzfluten betreffen besonders vulnerable Personengruppen, darunter kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, Kinder und Jugendliche, Geflüchtete, wohnungslose Menschen und Menschen mit Behinderung, die in sozialen Einrichtungen betreut und gefördert werden.
Die Förderung konzentriert sich auf drei Schwerpunkte: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise, die Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen auf Basis dieser Konzepte und die Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ mit Fokus auf Personalausgabenförderung.
Dabei wird ein besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt, um Synergien mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität zu erreichen. Die geförderten sozialen Einrichtungen sollen als Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Projekte überregional bekannt zu machen und andere zur Nachahmung anzuregen.
Novellierte Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo)
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
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