Corona

Genesenstatus nur noch für drei Monate gültig

Als genesen gilt man nun nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer eigenen Infektion. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, stellte das Bundesgesundheitsministerium klar.

2 Personen zeigen Impfstatus auf dem Smartphone: geimpft und genesen
Foto: AdobeStock/kebox Omikron verbreitet sich in Windeseile - und Politik und Behörden versuchen, die Regeln an die Corona-Variante anzupassen. Jetzt wurden die Vorgaben für Genesene geändert.

Hintergrund sei, dass wegen Omikron ein sehr viel größeres Risiko bestehe, dann bereits erneut zu erkranken oder Überträger zu sein. In der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht wurden zudem Stimmen laut, die einen oft eher milderen Krankheitsverlauf bei Omikron hervorheben.

“Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben”, schrieb das RKI.

Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal drei Monate – laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden – bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.

Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: “Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen”. Und: “Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.”

Das RKI erläuterte zugleich: “Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.” Zuvor hatte in der Verordnung als feste generelle Regelung gestanden, dass der Test “mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt”.