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Geplantes WTG-Änderungsgesetz: Anbieter wünschen sich mehr Verlässlichkeit

Das geplante WTG-Gesetz sorgt seit Monaten in
Nordrhein-Westfalen bei den Betreibern von ambulant
betreuten Intensivpflege-Wohngemeinschaften für
erhebliche Unruhe. Jüngst hatte sich auch der Verband
Wohnen in Gemeinschaft (wig) erneut zu Wort gemeldet
und vor der neuen Definition des WTG-Änderungsgesetzes
gewarnt.

- Die Geschäftsführerin Constanze Wesnigk vom Pflegedienst Busch aus Unna betreibt auch zwei Intensivpflege-WGs. Foto: Oliver Weiße

Auch der Pflegedienst Busch aus Unna betreibt zwei
Intensivpflege-WGs am Rande des Ruhrgebiets.
Geschäftsführerin Constanze Wesnigk unterstützt das
Vorgehen von wig. "Das ist richtig, dass der Verband
richtig Alarm macht", so die 30-Jährige gegenüber
CAREkonkret. Zwar sei ihr Unternehmen flexibel bei der
Frage, ob die WGs selbstbestimmt oder
anbieterverantwortet betrieben werden müssten, und gibt
damit die Position ihres Unternehmens wieder, das sie
gemeinsam mit ihrer Schwester und ihrem Bruder führt.

Wie auf anderer Ebene wünschten sich ambulante
Pflegedienste aber mehr Verlässlichkeit vonseiten der
Kassen und der Politik, macht Constanze Wesnigk
deutlich. Gemeinsam mit ihren Geschwistern habe sie
sich jetzt erstmal entschieden, die weiteren Schritte
der schwarz-gelben Landesregierung fürs Erste
abzuwarten.

wig-Verbandschef Claudius Hasenau hatte die
Gesetzes-Novelle jüngst in der Zeitschrift Häusliche
Pflege (Ausgabe 8/2018) als Begriffsungetüm bezeichnet.
Damit hatte er vielen Betreibern von
Intensivpflege-Wohngemeinschaften aus dem Herzen
gesprochen.

Tipp: Am 26. September steigt in Berlin die
Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft. Dort wird unter
anderem auch das WTG Thema sein.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie
hier oder schreiben Sie eine E-Mail
an veranstaltungen@vincentz.net

Ein Porträt über Constanze Wesnigk und ihren
Pflegedienst Busch finden Sie in der Oktober-Ausgabe
der Zeitschrift Häusliche Pflege.