Politik

Gericht weist Klage gegen Umfrage zur Pflegekammer ab

Die wegen der Klage eines Mitglieds unterbrochene Befragung zur Zukunft der Pflegekammer kann noch nicht wieder aufgenommen werden. Der Kläger hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Sozialministerium hofft auf schnelle Klarheit.

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Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann. Foto: Pflegekammer Niedersachsen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen die Umfrage zur Zukunft der umstrittenen niedersächsischen Pflegekammer abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Geklagt hat ein Mitglied der Pflegekammer gegen die Herausgabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der die Befragung organisiert. Wegen der Klage hatte das Gericht nach Angaben des Sozialministeriums um eine Verschiebung der Befragung gebeten.

 Daraufhin war die Umfrage am Dienstag kurzfristig wieder gestoppt worden. Da der Kläger unmittelbar nach dem Gerichtsentscheid Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt hat, wird die Befragung nicht sofort wieder begonnen. "Wir hoffen nun auf eine schnelle letztinstanzliche Entscheidung in dieser Frage, um die Befragung so zeitnah wie möglich und rechtssicher durchführen zu können", sagte Sozialstaatssekretär Heiger Scholz.

Im Mittelpunkt der Befragung steht die Klärung, ob es die Organisation überhaupt weiter geben soll.  Die erste Umfrage wurde wegen Hacking-Verdachts gestoppt. 

"Dieses hin und her um die weitere Zukunft der Pflegekammer zehrt an den Nerven", erklärte Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann. Die inhaltliche Arbeit der Pflegekammer dürfe nicht länger durch eine zermürbende Diskussion um ihre weitere Existenz gelähmt werden.