Nachrichten
Gesellschafter-Geschäftsführer:innen im Visier der Steuerprüfung
Verträge zwischen der Gesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführerin sind Standard-Prüffelder des Finanzamtes. Steuerberater Rainer Berg rät: Warten Sie nicht, bis der Prüfer bzw. die Prüferin kommt, sondern dokumentieren Sie in jeden Fall zeitnah alle Vereinbarungen schriftlich.

Der Steuerberater Rainer Berg richtet sich in seinem aktuellen Beitrag in der Mai-Ausgabe von „Häusliche Pflege“ speziell an Gesellschafter-Geschäftsführer:innen (GGF; die Person ist sowohl Anteilseigner:in als auch Geschäftsführer:in einer GmbH) und wenn diese beherrschend sind (sie verfügen zumindest über 50 Prozent der Stimmrechte).
Warum? „Der/die Steuerprüfer:in könnte unterstellen, dass aufgrund der beherrschenden Stellung nicht so gehandelt wird, wie unter ‚fremden Dritten‘“, so der Diplom Betriebswirt. „Wenn dem so ist, können/werden in der Regel Vereinbarungen zwischen GGF und Gesellschaft nicht anerkannt, was zu (vermeidbaren) Steuerzahlungen führt – dies durch Nichtanerkennung von Betriebsausgaben u/o Steuern auf ‚verdeckte‘ Gewinnausschüttungen.“
Vollständigkeit überprüfen
Der Experte rät, die Vollständigkeit der Vereinbarungen inklusive der Gesellschafterprotokolle zu überprüfen und die Vollständigkeit der Unterlagen/Ausfertigungen mit dem/der Steuerberater:in abzustimmen, damit unkompliziert bei einer Betriebsprüfung hierauf zurückgegriffen werden kann.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der Mai-Ausgabe von Häusliche Pflege.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren