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Gesteigertes Armutsrisiko für pflegende Angehörige

Jede und jeder fünfte pflegende Angehörige ist laut einer Studie von Armut bedroht. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW Berlin) nach einer Auswertung der Daten des sozioökonomischen Panels.

Jede und jeder fünfte pflegende Angehörige ist laut einer Studie von Armut bedroht.
Foto: AdobeStock/and.one Wenn Ehepartner oder die Eltern pflegebedürftig werden, ist das oft eine große Belastung - auch in finanzieller Hinsicht.

Bei pflegenden Frauen sei sogar rund jede vierte von Armut bedroht (24 Prozent), so das DIW in seiner Studie, die beim Sozialverband VdK in Berlin präsentiert wurde.

Somit sind die Menschen, die Vater, Mutter, Ehepartner oder andere Angehörige pflegen, deutlich häufiger einem Risiko von Armut ausgesetzt als die Bundesbürgerinnen und Bürger im Schnitt. Hier liegt das Armutsrisiko bei 16 Prozent.

Pflegende Haushalte seien zudem häufiger Empfänger von staatlicher Sozialleistungen: Mit einem Anteil von rund 55 Prozent sei ihr Anteil um 7 Prozentpunkte höher als in der Gesamtbevölkerung. Laut DIW haben insbesondere jüngere Pflegepersonen ein hohes Armutsrisiko. Bei Personen ab 65 Jahren sei das Armutsrisiko fast durchschnittlich.

Laut einer weiteren Erhebung im Auftrag des VdK haben 49 Prozent aller Pflegenden nach eigenen Angaben ihre Arbeitszeit aufgrund der Pflege reduziert. Die Befragung hatte der Pflegewissenschaftler Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück durchgeführt. Wegen der reduzierten Arbeitszeit verlieren die Betroffenen Rentenpunkte und Gehalt, wie der VdK betonte. Laut Büscher werden in Deutschland insgesamt 3,1 von 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen entweder allein von Angehörigen versorgt oder von Angehörigen und ambulanten Pflegediensten.

Laut der Umfrage sind für ein Drittel der Pflegenden finanzielle Sorgen ein täglicher Wegbegleiter. Viele verzichteten auf professionelle Entlastung, weil diese ihre finanzielle Situation noch verschärfen würde. Über 50 Prozent geben an, Leistungen wie Pflegedienst, Tages-, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nicht weiter in Anspruch zu nehmen, weil sie zu viel dazuzahlen müssten.