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GKV-IPReG – Bis zum Ende des Jahres ändert sich nichts
Arbeitsrechtler Prof. Ronald Richter (RichterRechtsanwälte in Hamburg) sprach am 26. April auf der ALTENPFLEGE 2022 über den Zeitplan zur Umsetzung des GKV-IPReG und stellte sein neues Buch: „Intensivpflege und das GKV-IPReG“ vor.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass die Rahmenempfehlungen § 132 SGB V, die eigentlich vom Gesetzgeber bis zum Oktober 2022 vorgesehen wurden, nicht vereinbart werden, sondern es wird in die Schiedsstelle gehen“, so Richter. „Ist das wirklich im Oktober da? Ich schätze mal erstes Quartal 2023. Und dann geht es ja erst los, dann müssen Sie die Einzelverträge verhandeln und dann gibt es die neue Verordnung nach § 37c SGB V.“
Mehr Informationen zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz gibt es am 17. Mai in Düsseldorf – dort spricht Prof. Richter beim KAI Rechtstag für die außerklinische Intensivpflege über die Regelungen der neuen Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege.
Den gesamten Vortrag im Rahmen der ALTENPFLEGE 2022 sehen Sie unten im Video.
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