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GKV-Spitzenverband schließt neue Verträge über Hausnotruf ab

Der GKV-Spitzenverband (GKV-S) hat neue bundesweite Verträge über die qualitätsgesicherte Versorgung mit Hausnotrufsystemen geschlossen. “Der Vertrag enthält zahlreiche Neuregelungen, die auf eine qualitative und moderne Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten mit Hausnotrufsystemen abstellen”, heißt es von GKV-S.

Foto: Thüga AG/Michael Bellaire Hausnotrufsystem der Johanniter-Unfall-Hilfe

Es seien bereits neue Verträge mit einigen größeren Hausnotrufanbietern geschlossen und Altverträge vom GKV-Spitzenverband gekündigt. Alle vertragsungebundenen Leistungsanbieter sollen den bereits geschlossenen Verträgen grundsätzlich beitreten können. “Damit erfolgt eine Umstellung aller Altverträge auf ein einheitliches Qualitätsniveau in der Versorgung. Somit wird eine bundesweit wohnortnahe und dem technischen Stand entsprechende Versorgung sichergestellt”, so der GKV-S. Auch sei die Vergütung “leistungsgerecht angehoben” worden. Sie gilt mindestens bis Ende 2025.

Während der gesamten Vertragslaufzeit müssen die Produkt- und Dienstleistungsanforderungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach dem jeweils neuesten Stand erfüllt werden. Auch sollen die Leistungserbringenden die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Hausnotrufsysteme garantieren. Zudem sind sie für Kontrollen wie etwa Testauslösungen verantwortlich. Weiterhin werde im Vetrag klargestellt, dass eine “Präqualifizierung” erforderlich ist. Die Leistungserbringenden müssen vorab nachweisen, dass sie für die Versorgung qualifiziert und sachlich ausgestattet sind.

Der GKV-S weist darauf hin, dass die Pflegekassen selbst bestimmte Sanktionsmaßnahmen ergreifen können, falls vertragliche Regelungen von den Vertragspartnern nicht eingehalten werden. So können sie etwa “eine angemessene monetäre Vertragsstrafe verlangen oder den Vertragspartner bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen für bis zu zwei Jahren von der Versorgung ausschließen.”