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Großaufgebot vom Zoll nimmt ambulante Pflege ins Visier
Rund 2.100 ambulante Pflegediensten und Verleiher von osteuropäischen Betreuungskräften wurden am 22. und 24. November 2022 von über 2.400 Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) durchleuchtet. Der Schwerpunkt dieser bundesweiten Prüfmaßnahme lag auf Lohn- und Meldeunterlagenprüfungen.

Darüber hinaus wurden auch Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte in Privathaushalten geprüft. Um weitere Informationen zu den konkreten Arbeitsverhältnissen zu erhalten, befragten die Zöllner:innen auch knapp 1.400 Arbeitnehmer:innen. Im besonderen Fokus der Prüfungen stand die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, der Arbeitgeber- sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
Bei den Prüfungen wurden laut Generalzolldirektion bisher 27 Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und 44 Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich wegen Nichteinhaltung der Mindestarbeitsbedingungen sowie Unterschreitung des zu zahlenden Mindestlohns eingeleitet. In mehr als 900 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich.
Dabei geht es schwerpunktmäßig um Verdachtsfälle hinsichtlich der nicht rechtmäßigen Zahlung des Mindestlohns. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da im Rahmen der Prüfung unter anderem der tatsächliche Arbeitgeber der Pflegekraft festgestellt werden muss, um beurteilen zu können, welche Mindestarbeitsbedingungen gewährt werden müssen und welches Sozialversicherungsrecht im Einzelfall Anwendung findet.
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