Politik

Grüne schlagen PflegeZeit Plus vor

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf. In Deutschland kümmerten sich rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in deren eigener Häuslichkeit, heißt es in einem Antrag der Fraktion.

Foto: Stefan Kaminski Kordula Schulz-Asche ist Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik bei Bündnis90/Die Grünen.

Die Schwierigkeit, private Pflege mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Corona-Pandemie besonders hervorgetreten, als wichtige Unterstützungsangebote wie die Tagespflege weggebrochen seien.

Die Abgeordneten schlagen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige (PflegeZeit Plus) weiterzuentwickeln. Durch Reformen im Arbeitsrecht soll dem Antrag zufolge ferner auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem gesetzliche Leistungen zur Stärkung der Angehörigenpflege und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ausbauen und bedarfsgerechter nutzbar machen.

Für jeden pflegebedürftigem Menschen, der mindestens Pflegegrad 2 aufweist, solle eine „PflegeZeit Plus“ für eine Dauer von maximal 36 Monaten eingeführt werden, die eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung enthält. Die PflegeZeit Plus könne flexibel (nacheinander oder gleichzeitig) von mehreren pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Kommunen sollen beim Aufbau von Unterstützungsstrukturen vor Ort helfen, indem der Qualitätsausschuss Pflege verpflichtet wird, ein „geeignetes Instrument zur Aushandlung wirtschaftlich tragfähiger Vergütungen und qualitätsgesicherter Leistungserbringung für die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege“ zu entwickeln. Zudem soll eine bundesweit einheitliche und barrierefreie Notfall-Hotline eingerichtet und koordiniert werden. Diese werde kommunal betrieben. Pflegende Angehörige könnten hier schnellstmöglich Hilfe vor Ort erhalten. Auch soll ein zentrales, digitales Register eingerichtet werden. (Not-)betreuungsangebote wie der Kurzzeit- und Tagespflege ließen sich so leichter finden.

Zudem soll die Verhinderungspflege so flexibilisiert und ausgestaltet werden, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Die Fraktion fordert in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Sperrfrist von sechs Monaten für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Der Entlastungsbetrag soll auf 250 Euro erhöht und seine Bindung an zugelassene Leistungserbringer (§ 45b SGB XI) aufgehoben werden, um so die Versorgungssituation älterer und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen ausgebaut werden und deren Inanspruchnahme durch erwerbstätige pflegende Angehörige gefördert werden.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.4.2021