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Grünes Licht für Bremisches Wohn und Betreuungsgesetz

Das seit Ende 2017 gültige Bremische Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) wurde nach einer wissenschaftlichen Evaluation grundlegend überarbeitet. Die Bremer Bürgerschaft hat nun in seiner letzten Sitzung am 8. Dezember das vorgelegte Gesetz beschlossen. Der BIVA-Pflegeschutzbund übt deutliche Kritik.

Bremen
Foto: AdobeStock/globetrotter1 Das neue Bremer Gesetz wurde noch vor Jahresende verabschiedet.

Erstmals ist das Wort „Mitbestimmung“ in dem ab Januar nächsten Jahres gültigen Gesetz verankert. „Darin sind allerdings lediglich Selbstverständlichkeiten wie Mitentscheidung bei der Verpflegungsplanung, Gestaltung der Freizeit und Räumlichkeiten sowie der Hausordnung vorgesehen. Weiterreichende wichtige Mitbestimmungsnotwendigkeiten wurden leider nicht berücksichtigt“, sagt Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter beim BIVA-Pflegeschutzbund in Bremen.

Das nun auch gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrecht bei der individuellen Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung der pflegebedürftigen oder behinderten Menschen sollte eigentlich schon in der Vergangenheit selbstverständlich gewesen sein, weist der BIVA-Pflegeschutzbund hin. Gleiches würde für das Recht auf Einsichtnahme in alle sie betreffenden Dokumentationen und Unterlagen gelten. Dazu gebe es nicht nur entsprechende Rechtsprechungen, weist der Pflegeschutzbund hin. Grundlagen seien u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 810 ff. BGB) sowie der Anspruch eines Patienten auf seine eigene Patientenakte nach der DSGVO. Dies im neuen BremWoBeG als „Besonderheit“ darzustellen, sei mehr als befremdlich, so die BIVA-Kritik.

Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen.