Politik

Grüttner: Uneingeschränkter Bestandsschutz auch für alle hessischen Tagespflegeeinrichtungen

Zum Jahreswechsel treten neue Verordnungen zum
Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen
(HGBP) in Kraft, die bei den Pflegeanbietern für
Beunruhigung gesorgt haben. Sozialminister Stefan
Grüttner (CDU) machte auf dem bpa-Fachkongress in Bad
Homburg nun deutlich, dass es einen uneingeschränkten
Bestandsschutz für alle hessischen Pflegeeinrichtungen
geben wird.

- Hessens Sozialminister Stefan Grüttner: "Uneingeschränkter Bestandsschutz für alle Pflegeeinrichtungen."Foto: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

"Alle hessischen Pflegeeinrichtungen, die momentan eine
Betriebserlaubnis haben, und alle Einrichtungen, für
die ein Bauantrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt
wird, genießen einen uneingeschränkten Bestandschutz."
Das hat der hessische Sozialminister Stefan Grüttner
auf dem Fachkongress Pflege des Bundesverbands privater
Anbieter sozialer Dienste (bpa) Ende November in Bad
Homburg klargestellt. Damit erläuterte Grüttner
erstmals die konkreten Regelungen der zum Jahreswechsel
in Kraft tretenden Verordnungen zum Hessischen Gesetz
über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP). "Ich bin
davon überzeugt, dass damit eine Sicherheit für die
Pflegebranche in Hessen hergestellt ist."

"Mit dem vollständigen Bestandsschutz für alle
Pflegeeinrichtungen in Hessen beginnt eine umsichtige
Neuaufstellung der Pflegelandschaft, ohne bestehende
Strukturen zu schädigen", lobte der hessische
bpa-Landesvorsitzende Jochen Rindfleisch-Jantzon." Der
uneingeschränkte Bestandsschutz und die Rücknahme
kurzfristiger Umbauvorgaben würden dafür sorgen, dass
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor Ort dringend
benötigte Plätze in Tagespflegen und Pflegeheimen
finden können.