Politik

Hannover: Rückzahlung von Pflegekammerbeiträgen beginnt

Nach der Entscheidung zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen ist die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für 2018 und 2019 angelaufen. Wie die Kammer am 18. Februar mitteilte, wurden seit 17. Februar rund 3500 von insgesamt 46 608 Kammermitgliedern Beiträge für die beiden Jahre erstattet. Das sind 7,6 Prozent der Mitglieder der Pflegekammer, die Anspruch auf eine Rückzahlung haben. Die Kammer setzt die Erstattung der Beiträge in den nächsten Wochen fort.

Adobe Stock/Yvonne Weis Insgesamt 46.608 Beiträge der Kammermitglieder muss die Pflegekammer Niedersachsen rückerstatten.

Voraussichtlich im Mai werde die Erstattung größtenteilsabgeschlossen sein. Über den Stand der Rückzahlung informiert die PflegekammerMitglieder auf ihrer Website: www.pflegekammer-nds.de.

Um die Erstattung zu ermöglichen, hatte der Landtag imNovember 2020 eine Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflegebeschlossen. Für die Rückzahlung der Beiträge hat das Land Niedersachsen derPflegekammer die finanziellen Mittel bereitgestellt. Die Pflegekammer hat ihreBeitragsordnung für die Erstattung der Mitgliedsbeiträge angepasst.

Im jahr 2020 hatte die Pflegekammer Niedersachsen keineMitgliedsbeiträge erhoben. Auch in 2021 müssen Mitglieder keine Beiträgebezahlen, sofern entsprechende Mittel vom Land Niedersachsen bereitgestelltwerden.

Die Kammer als Interessenvertretung derPflegebeschäftigten war 2017 ins Leben gerufen worden und hatte 2018 die Arbeitaufgenommen. Ärger gab es, weil alle Pflegekräfte auch gegen ihren WillenPflichtmitglieder in der Kammer werden und einen Mitgliedsbeitrag zahlensollten. Bei einer allerdings schwach genutzten Online-Befragung stimmtenschließlich 70,6 Prozent der Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer. (dpa)