Management

„Hilfen bei der Haushaltsführung“: Wie sollten Dienste damit umgehen?

Häufig sollen die „Hilfen bei der Haushaltsführung“ für Pflegebedürftige im Mittelpunkt stehen – und dabei insbesondere das Aufräumen und vor allem das Reinigen der Wohnung. Dies kann zu Problemen führen, wenn der Pflegedienst vorranging als „Putzdienst“ wahrgenommen wird.

Bild: Daisy Daisy - stock.adobe.com. Die "Hilfen bei der Haushaltsführung" umfassen auch das Reinigen und Aufräumen der Wohnung. 

„Holen Sie sich doch eine Putzfrau vom Pflegedienst, das steht Ihnen zu“, so lautet in vielen Fällen der Satz von Kassenmitarbeitern. Mit diesem Anspruch bringen anfragende Kunden die ambulanten Dienste in die Bredouille. Wie Thomas Sießegger, Organisationsberater und Sachverständiger für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege schreibt, sollte man sich dabei nicht unbedingt über diese despektierliche Wortwahl ärgern – vielmehr sei es schwierig, wenn eine Leistung, die im Rahmen der Pflegeversicherung über Sachleistungen erbracht werden soll, den Kunden vorrangig über den Entlastungsbetrag („125 Euro“) angeboten werden soll.

Unterschiedliche Vergütungen

Ein weiteres Problem besteht darin, dass es teilweise krasse unterschiedliche Vergütungen für die Hilfen bei der Haushaltsführung gibt, sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen den verschiedenen gesetzliche Leistungsansprüchen. Denn „die Hauswirtschaft“ gibt es nicht nur im Bereich der Leistung der Pflegeversicherung über a) Sachleistungen nach § 36 SGB XI, b) den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und c) die Verhinderungspflege § 39 SGB XI, sondern auch im Rahmen des SGB V, des SGB XII und sogar als selbst definierte Privatzahlerleistung.

Als einen von mehreren Praxistipps rät Sießegger, die Hauswirtschaft limitiert einzusetzen: Es sei von Seiten des Pflegedienstes sicherzustellen, dass (wenn möglich) nicht nur Hauswirtschaft in Anspruch genommen wird ohne Aussicht auf pflegerische Leistungen oder pflegerische Betreuung.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.