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Hilfsmittel-Mehrkosten steigen 2025 auf 159 Euro im Schnitt

Krankenversicherte haben 2025 im Schnitt 159 Euro aus eigener Tasche für Rollatoren, Hörgeräte oder Schuheinlagen bezahlt. Das sind zehn Euro mehr als im Vorjahr. Dies geht aus dem Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes hervor. Zugleich blieben 78 Prozent der Hilfsmittelversorgungen für die Versicherten mehrkostenfrei.

Foto: AdobeStock/Robert Kneschke

Der GKV-Spitzenverband hat für seinen aktuellen Bericht rund 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen aus dem Jahr 2025 ausgewertet. Die gesetzlichen Krankenkassen gaben dafür rund 12,1 Milliarden Euro aus, nach 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2024. In etwa 7,1 Millionen Fällen entschieden sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten, die sich insgesamt auf rund 1,13 Milliarden Euro summierten.

Sieben Prozent mehr aus eigener Tasche

Der durchschnittliche Eigenbetrag je Versichertem stieg gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent; 2024 hatte er bei 149 Euro gelegen und war gegenüber 2023 leicht um 0,5 Prozent gesunken. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes fallen Mehrkosten nur an, wenn Versicherte höherwertige Leistungen jenseits des medizinisch Notwendigen wählen, etwa aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts.

Zuzahlung und Mehrkosten klar getrennt

Von den Mehrkosten zu unterscheiden ist die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro Hilfsmittel; kostet ein Produkt weniger als 7,50 Euro, ist nur der tatsächliche Preis fällig. Die Kassen übernehmen laut Gesetz die Kosten für das jeweils wirtschaftlichste medizinisch notwendige Hilfsmittel.

GKV-Spitzenverband fordert mehr Transparenz

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärt: „Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln. Eine zusätzliche Kostenbeteiligung der Versicherten ist nur dann vorgesehen, wenn sie selbst bewusst höherwertige Leistungen wählen, die über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehen.“ Entscheidend sei die Beratung: Versicherte müssten wissen, welchen Leistungsanspruch sie haben und für welche Extras sie zuzahlen müssten. Der Verband fordert, dass Leistungserbringer den Kassen künftig auch mitteilen, warum Versicherte von der Regelversorgung abweichen. Gesetzliche Grundlage der Berichte ist das 2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz.