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Insolvenzwelle in NRW-Tagespflegen? Laumann sieht keine Anzeichen
Die Wohlfahrtsverbände in NRW warnen vor einer Insolvenzwelle der Tagespflege-Einrichtungen, weil der Rettungsschirm für diese im Sommer ausgelaufen ist und sie Investitionskosten selber tragen müssen.

Um eine Versorgungslücke zu verhindern, fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband, AWO, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz sowie die jüdischen Gemeinden in einem Brandbrief an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) schnelle Hilfen.
Die meisten Einrichtungen erreichten in Folge der Pandemie noch keine wirtschaftlich tragfähige Auslastung. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW befürchtet, dass insbesondere kleinere und solitäre Tagespflegen auf dem Land dem wirtschaftlichen Druck nicht mehr standhalten können und schließen müssen. Nach Einschätzung der Verbände werden weitere Schließungen eine gravierende Versorgungslücke zur Folge haben und der wohnortnahen Pflegeinfrastruktur erheblich schaden. Aktuell sind nach Angaben der Vize-Chefin des AWO-Bezirksverbandes Westliches Westfalen, Elke Hammer-Kunze, in NRW nur rund ein Viertel der Einrichtungen ausreichend ausgelastet, um schwarze Zahlen schreiben zu können. Die kritische Grenze liege bei 90 Prozent Auslastung.
Die SPD-Fraktion im Landtag fordert die Landesregierung deshalb in einem Antrag auf, kurzfristig einen Rettungsschirm von 80 Millionen Euro für die Tagespflegen zu schaffen. „Viele Einrichtungen stehen vor dem Aus und es häufen sich Insolvenzmeldungen von Trägern“, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Thorsten Klute gegenüber der „Neuen Westfälischen“.
„Eine akute Gefahr der Versorgung der Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen wird von der Landesregierung, insbesondere in der Tagespflege, nicht gesehen“, lautet die Antwort von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf die Forderung der SPD-Fraktion. „Gemäß § 9 Absatz 4 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) haben Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter von Pflegeeinrichtungen der zuständigen WTG-Behörde eine bereits eingetretene Uberschuldung oder eine eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine sonstige Unfähigkeit, die Verpflichtungen gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern zuerfüllen, unverzüglich anzuzeigen. Eine aktuelle Überprüfung dieser verpflichtenden Meldungen hat keine Auffälligkeiten ergeben.“
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