Politik
Kabinett verabschiedet Siebten Pflegebericht
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Siebten Pflegebericht veröffentlicht, den das Bundeskabinett am 19. Mai verabschiedet hat. Für den Berichtzeitraum 2016 bis 2019 seien sowohl die Leistungen in der Pflegeversicherung ausgeweitet wie auch die Bezahlung der Pflegekräfte verbessert worden.

Von 2015 bis 2017 sei mit den drei Pflegestärkungsgesetzen (PSG I bis III) die bisher größte Reform der Pflegeversicherung in Bezug auf Leistungen, den Zugang pflegebedürftiger Personen zu den Leistungen und das Begutachtungsverfahren eingeleitet worden. Die wichtigsten Ergebnisse stelle das Ministerium im Bericht dar:
Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – plus 50 Prozent auf rund 4 Millionen von 2015 bis 2019 – gehe mit vielfach deutlich höheren Leistungsansprüchen einher. Allen Pflegebedürftigen habe man einen gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht, unabhängig davon, ob sie körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind.
Im Jahr 2017 sei zudem mit dem Pflegeberufegesetz der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
Den Siebten Pflegebericht finden Sie hier auf beim Bundesgesundheitsministerium als Download.
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