Außerklinische Intensivpflege

KAI 2025: Zwei Jahre § 132l SGB V – Wo steht die AKI heute?

Mit dem Inkrafttreten der Bundesrahmenempfehlungen nach § 132l SGB V sollte die außerklinische Intensivpflege bundesweit vereinheitlicht und gestärkt werden. Zwei Jahre später zieht Rechtsanwältin Franziska Dunker (Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB) auf dem KAI 2025 eine differenzierte Zwischenbilanz.

Bild: Adobe Stock/Alexander Limbach

In ihrem Vortrag „Zwei Jahre Bundesrahmenempfehlungen in der AKI – Resümee, Stolpersteine und Prüfrealität“ analysiert sie, wie unterschiedlich die Versorgungsverträge in den Bundesländern umgesetzt wurden – und welche Auslegungsschwierigkeiten in der Praxis weiterhin bestehen.

Teilnehmende erhalten konkrete Hinweise, wie sie den komplexen Anforderungen an Dokumentation, Nachweisführung und Mitwirkungspflichten strukturiert begegnen können. Besonders relevant: der Umgang mit MD-Prüfungen und die Vorbereitung auf Nachfragen der Kassen.

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