Außerklinische Intensivpflege
ZBI schafft Eigenanteil in der außerklinischen Intensivpflege ab
Ab Juli 2026 überführt das Zentrum für Beatmung und Intensivpflege im „Storkower Bogen“ einen Großteil seiner ambulanten Wohneinheiten in eine stationäre Fachpflegeeinrichtung. Für Bewohner:innen entfällt damit der bisherige Eigenanteil. Das Haus stützt sich auf die Vorgaben des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) und positioniert sich als Modellfall für Berlin.
Das ZBI Berlin überführt zum 1. Juli 2026 einen Großteil seiner bislang ambulant betriebenen Wohneinheiten in eine stationäre Einrichtung der außerklinischen Intensivpflege (AKI). Laut Mitteilung des Trägers ist es das erste Haus in Berlin, das die neuen Finanzierungsmöglichkeiten in diesem Segment umsetzt. Für Betroffene bedeutet die Umstellung, dass der bisher zu leistende Eigenanteil entfällt – Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Wäsche, Ausbildungsumlage und Investitionskosten werden künftig vollständig von den zuständigen Kostenträgern übernommen.
Zweistufige Umstellung auf 68 stationäre Plätze
Die Umwandlung erfolgt in zwei Schritten: Zum Stichtag im Juli 2026 stehen zunächst 56 stationäre Plätze zur Verfügung. Zum 1. Oktober 2026 folgt die Umstellung der Wohneinheit 4A, sodass das Haus dann über insgesamt 68 stationäre Plätze verfügt und vollständig als stationäre Fachpflegeeinrichtung geführt wird. Versorgt werden nach Angaben des Trägers Menschen mit Beatmungspflicht, neurologischen Erkrankungen, schweren Schädel-Hirn-Schädigungen oder im Wachkoma.
Rechtlicher Rahmen: IPReG und § 132l SGB V
Grundlage der Neuausrichtung sind nach Darstellung des ZBI die Weiterentwicklungen im Zuge des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes sowie die Rahmenempfehlungen zur außerklinischen Intensivpflege nach § 132l Abs. 2 SGB V. Beide Regelwerke haben die Strukturen in der AKI in den vergangenen Jahren grundlegend verschoben – mit Auswirkungen auf Qualifikationsanforderungen, Vergütungslogik und die Frage, in welcher Versorgungsform Intensivpflegebedürftige künftig betreut werden. Das ZBI bezeichnet sein Vorgehen als Leuchtturmprojekt, das gemeinsam mit den Kostenträgern entstanden sei.
Hintergrund: Gründung aus persönlicher Betroffenheit
Das ZBI wurde am 1. Dezember 2006 von Heike Dreier und Dr. Wolfgang Kalkhof eröffnet. Anlass war die Intensivpflegebedürftigkeit von Bert Dreier, dem Ehemann der Gründerin, der wenige Tage nach Eröffnung als erster Patient einzog. Seit 2017 liegt die operative Geschäftsführung bei Annett Zimpel (Pflege und Organisation) und Judith Sittig. Die ZBI Gruppe versorgt nach eigenen Angaben an zwei Standorten in Berlin und Hamburg insgesamt 81 Menschen mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf.
Zimpel betont, dass die Versorgung auf das Zusammenspiel von Pflegefachkräften, Therapeut:innen, Ärzt:innen, Angehörigen und Kostenträgern angewiesen sei. Sittig verweist darauf, dass die Umstellung fachliche Qualität, verlässliche Strukturen und finanzielle Entlastung zusammenführe.
Einordnung für die Branche
Die Umwandlung ambulanter AKI-Wohngemeinschaften in stationäre Fachpflegeeinrichtungen ist eine der zentralen strategischen Optionen, die das IPReG den Trägern eröffnet hat. Das Berliner Beispiel könnte Signalwirkung für weitere Anbieter haben, die seit Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen über die Zukunftsfähigkeit ihrer ambulanten Versorgungsmodelle entscheiden müssen. (ck)
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