Corona

Kassen müssen Corona-Tests zahlen

Am Mittwoch ist ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur neuen Testverordnung in die Ressortabstimmung gegangen. Damit werde geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen in klar definierten Fällen auch die Tests auf das Covid-19-Virus für Personen bezahlen müssen, die keine Symptome aufweisen. Heimbewohner und Pflegekräfte sollen besser geschützt werden.

-

Die Krankenkassen müssen auch die Tests auf das Covid-19-Virus für Personen bezahlen, die keine Symptome aufweisen. Foto: AdobeStock/Photoguns

Angeordnet werden müssen die Tests durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Getestet werden können Kontaktpersonen von Infizierten (Kriterien: mehr als 15 Minuten enger Kontakt oder Haushaltsmitglieder) oder alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen (z.B. Schlachthöfen), gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kitas und Schulen), wenn dort Fälle mit Covid-19 aufgetreten sind, heißt es in einer Mitteilung des BMG.

Übernommen werden die Laborkosten (52,50 Euro/Test) für den definierten Personenkreis unabhängig von der Versicherung. Finanziert werden die Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Regelung gilt rückwirkend zum 14. Mai.

Gesundheitsminister Jens Spahn: "Auch Menschen ohne Symptome können das Sars-CoV2-Virus übertragen. Deswegen ist es sinnvoll, möglichst das gesamte, enge Umfeld zu testen, wenn Infektionen festgestellt werden. Besonders Patienten, Bewohner und Angestellte in Pflegeheimenund  Krankenhäusern können wir so besser schützen. Testen bringt Klarheit. Je früher wir das Virus erkennen, desto besser können wir es bekämpfen."