Corona

Kassen wollen Corona-Erleichterungen für Gütersloh und Warendorf verlängern

Aufgrund der massenhaften Ausbreitung des Corona-Virus in den nordrhein-westfälischen Landkreisen Gütersloh und Warendorf und des damit verbundenen erneuten Lockdowns, planen die Pflegekassen, die Corona-Erleichterungen auch für die Pflege zu verlängern.

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Die NRW-Landkreise Gütersloh und Warendorf sind durch einen erneuten Corona-Ausbruch erneut vom Lockdown betroffen. Die Pflegeunternehmen sollen dort deshalb weiterhin unterstützt werden.  Foto: Adobe Stock/Microgen

Wie der Landesverband freie ambulante Krankenpflege in NRW meldet, geht es dabei vor allem um drei Bereiche, in denen die Kassen angesichts der Corona-Pandemie kurzfristig Ausnahmeregelungen geschaffen hatten: den Einsatz von nach dem Vertrag gemäß § 132, 132a SGB V nicht vorgesehenen Kräften bei der Erbringung einfacher Behandlungspflegen der Leistungsgruppen 1 und 2, fehlende Unterschriften von Leistungsempfängern auf dem Leistungsnachweis sowie um den Bereich der Verordnungen. Bei letzterem soll es weiter möglich sein, Verordnungen bis zum zehnten auf den Ausstellungstag folgenden Tag bei der Kasse einzureichen. Auch Folgeverordnungen können weiterhin coronabedingt für bis zu 14 Tage rückwirkend ausgestellt werden.Die Entscheidung zur Fristverlängerung soll zeitnah fallen. Der LfK wird seine Mitglieder darüber in seinen Medien informieren.

Ausschlaggebend für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen wäre der Betriebssitz der Einrichtung – sie würden lediglich für die von dem erneuten Corona-Ausbruch betroffenen Kreise Gütersloh und Warendorf gelten. Für alle anderen Kreise laufen diese Regelungen zum Monatsende aus.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte bekannt gegeben, dass die vom Beginn der Pandemie bekannten Kontaktbeschränkungen und Schließungen zur Eindämmung der Pandemie in den betroffenen Kreisen aufs Neue verhängt werden. Zusätzlich zu dieser Vorsichtsmaßnahme kündigte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet flankierende Massentests auf das Coronavirus an. So soll sich jeder Bewohner des Kreises Gütersloh freiwillig kostenlos testen lassen können. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. Juni begrenzt.

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