Politik
Koalitionsvertrag: Pflege im Überblick
„Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden“, so das Versprechen der möglichen neuen Regierung aus SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag. Was bedeutet das für die Pflegenden? Wir haben eine Übersicht erstellt.

Pandemie-Prämie
Die Beschäftigten aus der Pflege sollen für ihre „herausragende Leistung“ in der Pandemie einen Pflegebonus erhalten, für den der Bund eine Milliarde Euro bereitstellen werde. Wie hoch die Bonuszahlung ausfällt, ist dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Die Steuerfreiheit des Pflegebonus soll aber auf 3.000 Euro angehoben werden.
Personal
„Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern“, heißt es im Hinblick auf den Personalnotstand in der Pflege. Kurzfristig soll als verbindliche Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes eingeführt werden. In der stationären Langzeitpflege wolle man den Ausbau des neuen Personalbemessungsverfahrens beschleunigen. Außerdem soll die Gewinnung und Anerkennung ausländischer Fachkräfte vereinfacht und beschleunigt werden.
Arbeitsbedingungen
Es seien Lohnerhöhungen insbesondere in der Altenpflege geplant, mit dem Ziel „die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen“. Zusätzlich sollen eine Steuerbefreiung von Zuschlägen, die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und ein Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern die Pflegeberufe attraktiver machen.
Ausbildung
„Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die akademische Pflegeausbildung soll gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Versprochen wird auch eine Garantie auf Ausbildungsvergütung: Dort, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen wir Regelungslücken. Zudem soll die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe implementiert werden. Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen.
Kompetenzen
Professionelle Pflege soll ergänzt werden durch heilkundliche Tätigkeiten sowie durch das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“. Schmerzmittel sollen im Betäubungsmittelgesetz für Gesundheitsberufe delegationsfähig gemacht werden.
Selbstverwaltung
„Mit einer bundesweiten Befragung aller professionell Pflegenden wollen wir Erkenntnisse darüber erlangen, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann“, heißt es im Koalitionsvertrag. Der Deutsche Pflegerat soll als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien gestärkt und finanziell bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt werden.
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