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Kostenfalle in Berlin: bpa-Landesvize fordert Gesetzesänderung

Berlins stellvetretender bpa-Landesvorsitzender fordert eine Bundesratsinitiative seines Landes zum Schutz ambulanter Pflegedienste. Er will verhindern, dass Pflegedienste auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen der Sozialhilfeträger schuldet.

Foto: privat Berlins bpa-Landesvize Besche fordert eine Bundesratsinitiative.

Hintergrund: Ambulante Pflegedienste in Berlin klagen über extrem verspätete Zahlungen, weil das Sozialamt erst nach vielen Monaten über die Bewilligung des Pflegegeldes für die Sozialhilfeempfänger entscheidet. Sterben die Pflegebedürftigen, bevor der Antrag bewilligt wurde, erhalten die Pflegedienste offenbar gar kein Geld.

Wie bpa-Landesvize Jan Basche dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sagte, besteht eine Gesetzeslücke in Paragraph 19, Sozialgesetzbuch XII. Demanch können Ansprüche verstorbener Personen auf Sozialleistungen nur auf “Einrichtungen” übertragen werden. Ambulante Pflegedienste, die nicht als “Einrichtungen” eingestuft würden, erhielten laut Basche in der beschriebenen Fallkonstellation kein Geld.

Zuständig für eine Gesetzesänderung wäre das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das BMAS sieht auf Anfrage des RBB keinen Handlungsbedarf: “Anders als Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege erhalten ambulante Pflegedienste vor der Leistungsgewährung in der Regel eine Zusage zur Kostenübernahme durch den Träger der Sozialhilfe, sodass ein geringeres Kostenrisiko vorliegt.”