Recht
Leistungen aus 2021 sind im Juni noch verwendbar
Viele Menschen nehmen diese Entlastungsleistung der Pflegekasse nicht in Anspruch. Was im vorigen Jahr nicht ausgeschöpft wurde, kann bis Ende Juni noch verwendet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Während der Corona-Pandemie ist die Nutzung des Entlastungsbetrags erleichtert worden: Bis zum 30. Juni 2022 können Menschen mit Pflegegrad 1 bundesweit den Entlastungsbetrag flexibler einsetzen, wenn dadurch Corona-bedingte Versorgungsengpässe vermieden werden. Bis zum 30. September 2022 dürfen in NRW auch „Hilfen bis zur Haustür“ genutzt werden. Dazu zählen Botendienste, Organisation von Arztbesuchen, Essen auf Rädern oder Einkäufe. Außerdem dürfen Nachbarschaftshelfer:innen bis zum 30. September 2022 auch Unterstützungsleistungen erbringen und müssen aktuell keine Qualifizierung nachweisen.
Die Kosten sind die größte Hürde bei der Suche nach einem passenden Anbieter. Das zeigt eine Erhebung der Verbraucherzentrale NRW. Eine Online-Umfrage ergab, dass der Großteil der Teilnehmenden Schwierigkeiten bei der Suche nach einem passenden Angebot hat. Rund ein Viertel fand die Kosten der Anbieter zu hoch, knapp 20 Prozent gaben an, gelistete Angebote seien bereits ausgebucht gewesen. Nur knapp 12 Prozent gaben an, keinerlei Schwierigkeiten bei der Suche gehabt zu haben. Jede:r zweite Befragte benötigt mehr Entlastung und stockt bis zu 500 Euro pro Monat aus eigener Tasche auf. „Der Betrag von 125 Euro reicht offenbar nicht, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen“, sagt Verena Querling, Juristin und Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. An der nicht-repräsentativen Online-Umfrage nahmen 156 Betroffene aus NRW teil.
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