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Live im Messekongress – neue Versorgungsverträge für die AKI

Die neuen Verträge nach §132l SGB V stellen die außerklinische Intensivpflege vor große Herausforderungen. Dr. Oliver Stegemann, Jusitiziar des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), erläutert beim Messekongress auf der ALTENPFLEGE 2024, was auf Pflegedienste zukommt.

Der Messekongress der ALTENPFLEGE ist der zentrale Treffpunkt für die führenden Köpfe der professionellen Altenhilfe in Deutschland. Foto: Florian Arp

Mit dem IPReG hat der Gesetzgeber für den Leistungsbereich der außerklinischen Intensivpflege die Vereinbarung neuer Versorgungsverträge auf Grundlage einer ebenfalls für den Leistungsbereich neu geschaffenen Rahmenempfehlung vorgesehen. Bestehende Versorgungsverträge (nach § 132 a Abs. 4 SGB V) gelten längstens bis zum 30.06.2024. Leistungserbringer stehen vor immensen Herausforderungen und ebenso wie Patientinnen und Patienten vor eine ungewissen Zukunft. In dieser Veranstaltung soll ein Einblick in den Prozess der Vertragsgestaltung für diese Versorgungsform gegeben werden.

Masterclass 3.02 | Neue Versorgungsverträge für die außerklinische Intensivpflege
25.04.2024 – 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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