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Lob und kritik für HKP-Richtlinie – Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Die Bundesinitiative Ambulante Psychatrische Pflege
lobt die Überarbeitung der Richtlinien für
psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) durch den
Gemeinsamen Bundesausschuss. In einigen Punkten gebe es
Verbesserungsbedarf.

- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.Foto: G-BA

Es seien sehr entscheidende Verbesserungen für die
fachpflegerische Versorgung psychisch erkrankter
Menschen vorgenommen worden, stellt die Bundesinitative
in einer Stellungnahme fest. Die Forderungen der
Angehörigen- und Betroffenenvertretung seien mit dieser
Änderung allerdings nicht vollständig erreicht. Ebenso
sei der Vortrag der Fachgesellschaften nur bedingt
umgesetzt worden. Insgesamt biete sich aber "eine
durchweg positive Veränderung der Richtlinie, die eher
mittelfristig (innerhalb von max. 5 Jahren) in ihrer
Wirksamkeit überprüft werden sollte", so die
Bundesinitiative. Eine Anpassung sollte dann anhand
valider Zahlen, wie jährliche Gesamtbehandlungszahlen
mit pHKP, die von den Kostenträgern beizubringen wären,
besprochen werden.

Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie
über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege
(Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie): Psychiatrische
häusliche Krankenpflege

Stand: 11.10.2018 ( 610 kB )