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Neue Qualitätsprüfungen ab 1. Juli 2026: Pflegedienste müssen jetzt handeln

Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste treten am 1. Juli 2026 in Kraft – und erfordern bereits jetzt konkrete Vorbereitungen. Pflegedienste sollten jetzt insbesondere Schulungen planen, Maßnahmenpläne prüfen und Mitarbeitende auf Fachgespräche vorbereiten, um Startprobleme zu vermeiden.

Qualitätsmaßstab
Ab Juli gelten die neuen Qualitätsrichtlinien in der ambulanten Pflege. Pflegedienste haben noch einen Monat Zeit, um wichtige Vorbereitungen zu treffen. Foto: AdobeStock/Robert Kneschke

Die neuen „Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege“ wurden am 28. August 2025 veröffentlicht und treten Mitte 2026 in Kraft. Ziel ist es, „wegzukommen von der bislang eher rein formalistischen Prüfung der Pflegedokumentation“, schreibt Unternehmensberater Gerd Nett in einem Beitrag in der Zeitschrift Häusliche Pflege.

Künftig spielen Gespräche mit Patient:innen, Angehörigen sowie Beobachtungen vor Ort eine größere Rolle. Auch mündliche Auskünfte der Mitarbeitenden werden aufgewertet: Diese seien „gleichwertig zur schriftlichen Pflegedokumentation“. Gleichzeitig bleibt zentral: „Fehlt eine individuelle Maßnahmenplanung komplett, ist dies als Defizit […] zu werten.“

Für viele Dienste bedeutet das jedoch keine grundlegende Umstellung. Wer bereits strukturiert dokumentiert und den Pflegeprozess im Alltag abbildet, „müsste keine Anpassungen vornehmen“.

Neue Bewertungssystematik mit Risikofokus

Eine wesentliche Änderung betrifft die Bewertungssystematik. Statt eines einfachen Ja/Nein-Prinzips wird künftig gefragt: „Sind Risiken entstanden oder negative Folgen […] eingetreten?“

Die Einordnung erfolgt in vier Kategorien von unauffällig (A) bis schwerwiegendes Defizit (D). Entscheidend ist, laut Gerd Nett, dabei nicht nur, ob Vorgaben eingehalten wurden, sondern welche Auswirkungen auf die versorgte Person entstehen können. Defizite liegen laut Quelle immer dann vor, wenn „es zu gesundheitlichen Konsequenzen kommen kann oder gekommen ist“ und dies im Einflussbereich des Pflegedienstes liegt.

Zugleich wird betont, dass ein Defizit nicht allein durch fehlende Dokumentation nachgewiesen werden kann: „Es genügt nicht allein das Fehlen von Einträgen […], um den Nachweis zu führen.“

Stichprobe und Prüfablauf werden komplexer

Deutlich verändert wird auch die Auswahl der zu prüfenden Patient:innen. Pflegedienste müssen künftig eine differenzierte Liste vorlegen, die verschiedene Merkmale wie Mobilität und kognitive Einschränkungen enthält. Daraus wird eine Stichprobe gebildet, die unterschiedliche Versorgungsgruppen abbildet (Quelle: Medizinischer Dienst Bund, 2025).

In der Regel werden bis zu neun Personen geprüft, verteilt auf mehrere Teilgruppen. Neu ist dabei auch, dass bestimmte Leistungen und Konstellationen – etwa außerklinische Intensivpflege oder psychiatrische häusliche Krankenpflege – gesondert berücksichtigt werden. Unklar bleibe, so der Autor, allerdings, wie einzelne Kriterien in der Praxis genau auszulegen sind, etwa bei der Zuordnung bestimmter Patient:innen oder bei der späteren Qualitätsdarstellung.

Fachgespräche gewinnen an Bedeutung

Eine weitere Neuerung ist das verpflichtende Fachgespräch. Mitarbeitende müssen die Versorgung einzelner Patient:innen fachlich schlüssig darstellen und begründen können. Diese Gespräche dienen als zusätzliche Informationsquelle für die Prüfenden und haben einen hohen Stellenwert. Das bedeutet für Dienste: Mitarbeitende sollten nicht nur dokumentieren, sondern ihre pflegerischen Entscheidungen auch „nachvollziehbar“ erklären können.

Einführung mit offenen Fragen

Trotz klarer Zielrichtung bleiben einige Punkte ungeklärt. Insbesondere die zukünftige Qualitätsdarstellung nach § 115 SGB XI befindet sich noch in Abstimmung und soll erst parallel in Kraft treten. Insgesamt rechnet Gerd Nett mit einem holprigen Start: „Anfangs wird es […] zu Startproblemen […] kommen.“ Pflegedienste sollten die verbleibende Zeit bis Juli 2026 daher gezielt nutzen, etwa für Schulungen, die Überprüfung der Maßnahmenplanung und die Vorbereitung auf Fachgespräche.

 

Seminartipp

Die Vincentz Akademie bietet das Online-Seminar „Ambulante Qualitätsprüfung 2026“ an, das gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Behandelt werden unter anderem der veränderte Prüffokus, die Bedeutung der Pflegedokumentation, der Prüfablauf, die Stichprobenziehung, Qualitätsbereiche und -aspekte, Besonderheiten bei AKI und psychiatrischer HKP, Bewertungskategorien, Fach- und Abschlussgespräch, Prüfbericht, Maßnahmenbescheid und Widerspruch sowie die Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse.

Termine: 15.06., 15.09. und 12.10.2026, jeweils 9–13 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung unter vincentz-akademie.de.

Aufzeichnung der Digitalkonferenz verfügbar

Wer einen vertieften Überblick zur rechtssicheren Umsetzung der QPR sucht, kann auf die Aufzeichnung der Häusliche Pflege Digitalkonferenz „Qualitätskonferenz ambulant: Die QPR rechtssicher umsetzen“ vom 17. März 2026 zurückgreifen. Neben Gerd Nett referierten dort Prof. Dr. Andreas Büscher (wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, DNQP) zur fachlichen Einordnung der neuen Prüfsystematik sowie Kristin Herzer (Heimleitung, Unternehmensgruppe Wend) zum Praxistransfer aus stationären Erfahrungen. Informationen und Zugang zur Aufzeichnung unter haeusliche-pflege.net.