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MD Bund veröffentlicht neue Richtlinien zur Pflegebegutachtung

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung aktualisiert. Die neuen Vorgaben sind am 5. Februar in Kraft getreten und haben die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2016 abgelöst.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die aktualisierten Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung am 30. Januar 2026 genehmigt. Bild: Adobe Stock/จุฑารัตน์ เจริญวงษ์

Die aktualisierten  Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung sind veröffentlicht. Das Bundesministerium für Gesundheit hat sie am 30. Januar 2026 genehmigt. Sie ersetzen die bisherigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes aus dem Jahr 2016.

Audits erstmals in Richtlinien verankert

Erstmals wurden die Audits in den Richtlinien festgeschrieben, die die Medizinischen Dienste bereits seit Jahren ergänzend zur internen und bundesweiten Qualitätssicherung durchführen. Bei einem Audit begleitet eine Auditorin oder ein Auditor eines Medizinischen Dienstes eine Pflegebegutachtung, die ein anderer Medizinischer Dienst im Hausbesuch durchführt. Ziel ist es zu prüfen, ob die vorgefundene Pflege- und Versorgungssituation im zugehörigen Gutachten sachgerecht dargestellt und bewertet wird.

Jährlicher Qualitätsbericht geplant

Neu ist zudem, dass der Medizinische Dienst Bund künftig jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Qualitätssicherung veröffentlichen wird. Der erste Bericht für das Jahr 2025 soll bis zum 31. Juli 2026 auf der Homepage erscheinen.

Die Richtlinien wurden außerdem neu strukturiert. Bisher an unterschiedlichen Stellen verortete Verfahrensdetails sind nun in einem Verfahrenshandbuch gebündelt.