Aus- und Weiterbildung
66 Prozent der Praxisanleitenden nicht freigestellt
In der ambulanten Pflege werden 66 Prozent der Praxisanleitenden in Bayern für ihre Arbeit nicht freigestellt. Das geht aus einer Umfrage der Vereinigung der Pflegenden in Bayern hervor.

Im April und Mai hatte die VdPB nach eigenen Angaben eine Onlineumfrage zur Vergütungssituation von Praxisanleitungen in der Pflege durchgeführt. Über 660 Praxisanleitungen hätten sich an der nicht repräsentativen Befragung beteiligt.
Ein Viertel aus der ambulanten Pflege
Über die Hälfte der Teilnehmenden kam aus dem Krankenhausbereich, 25 Prozent aus der stationären Langzeitpflege und ein weiteres Viertel aus der ambulanten Pflege, dem Rehabereich oder sonstigen Arbeitsfeldern. Laut VdPB arbeiteten 53 Prozent der Befragten bei öffentlichen Trägern, rund 20 Prozent jeweils bei kirchlichen und privaten Trägern. Etwa 86 Prozent arbeiteten tarifgebunden.
Freistellungen variieren
Nur ein Viertel der Befragten ist laut Umfrage ganz oder überwiegend für die Tätigkeit als Praxisanleitung freigestellt. In der Langzeitpflege ist allerdings der Anteil der in irgendeiner Form freigestellten Praxisanleitungen mit 63 Prozent am höchsten.
In Krankenhäusern sind dagegen von den Umfrage-Teilnehmenden knapp die Hälfte komplett ohne Freistellung beschäftigt. In der ambulanten Pflege sind 66 Prozent der Praxisanleitenden laut Befragung gar nicht freigestellt. Insgesamt 47 Prozent der Praxisanleitenden gaben an, weder ganz noch überwiegend oder teilweise freigestellt zu sein.
Mehr als die Hälfte verdient mehr
Im Vergleich zu 2021 habe sich die Vergütungssituation von Praxisanleitenden leicht verbessert, so die VdPB: 56,8 Prozent der Teilnehmenden erhielten eine höhere Vergütung. Von den Befragten seien 17,8 Prozent auf tariflicher Basis höher eingruppiert, fast 15 Prozent erhielten eine tarifliche Zulage und knapp über 24 Prozent eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers für die Tätigkeit als Praxisanleitung.
Höhere Zufriedenheit bei den Privaten
Allerdings würden 43 Prozent keine zusätzliche Vergütung erhalten. Die Zufriedenheit mit der Vergütungssituation sei bei privaten Trägern höher als bei öffentlichen, frei-gemeinnützigen und kirchlichen Trägern. Insbesondere bei öffentlichen Trägern sei die Zufriedenheit signifikant geringer. Allerdings seien nur 10 Prozent überhaupt mit der zusätzlichen Vergütung zufrieden, 44 Prozent fänden sie zu niedrig.
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