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Neue Auslegung des § 91 SGB XI – Existenzgrundlage gefährdet?
Der GKV Spitzenverband hat in einem Rundschreiben die Auslegung des § 91 SGB XI geändert. Experte Michael Küppers sieht durch die Änderung die Existenzgrundlage vieler Pflegedienste gefährdet.
Von Michael Küppers Leise, still und heimlich hat der GKV Spitzenverband in seinem Leistungsrechtlichen Rundschreiben zum 01.07.2025 die Auslegung des § 91 SGB XI geändert. Im § 91 SGB XI geht es um die Kostenerstattung, wenn eine Pflegeeinrichtung keine Vergütungsvereinbarung...
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