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Neun Euro Personalaufwand werden pro Antigen-Test erstattet

Der GKV-Spitzenverband hat die anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für PoC-Antigen-Testungen für den Zeitraum ab dem 15. Ok-tober 2020 bis zum 31. März 2021 geregelt und veröffentlicht.

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"Im Umfang einer für die Einrichtung kostenfreien Un-terstützung bei der Testung (z. B. durch Mitarbeitende des MDK, des PKV-Prüfdienstes oder der Heimaufsicht, durch Freiwillige, die Bundeswehr oder medizinische Fachangestellte) kön-nen keine Durchführungsaufwendungen geltend gemacht werden", heißt es einschränkend in der Verordnung.

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Die Kostenerstattungs-Festlegungen zur Coronavirus-Testverordnung sehen vor, dass die im Rahmen der einrichtungsbezogenen Testkonzepte anfallenden Beschaffungskosten für PoC-Antigen-Tests auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse in tatsächlicher Höhe jedoch maximal bis zu sieben Euro gemäß § 11 der Coronavirus-Testverordnung pro beschafftem Test erstattet werden.

"Die Festlegungen gelten für die Pflegekassen sowie für die Träger der nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI und die Anbieter der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag i. S. d. § 45a SGB XI", heißt es in der Verordnung wörtlich..

Bis zur Testmengen-Bewilligung durch das zuständige Gesundheitsamt gilt die durch die Testverordnung festgelegte erstattungsfähige Höchstzahl von zehn Tests pro versorgter Person im ambulanten Bereich im Monat.
Zusätzlich angefallene Aufwendungen und insbesondere zusätzliche Personalaufwendungen bei der Durchführung der PoC-Antigen-Testungen werden pauschal in Höhe von neun Euro brutto je tatsächlich genutztem Test erstattet.

Wilfried Wesemann, neuer Vorstandsvorsitzender des DEVAP, sieht den Pauschalbetrag von neun Euro kritisch: "Ein Test dauert etwa 20 Minuten, also können bei sachgerechter Durchführung in einer Stunde im stationären Bereich drei Tests durchgeführt werden. Im ambulanten Bereich sind aufgrund der Wege zwischen den Einsatzorten sogar nur maximal zwei Tests in der Stunde durchführbar. Das bedeutet eine Stundenpauschale in Höhe von 18 Euro; damit kann keine Fachkraft bezahlt werden."