Nachrichten

Pandemie: Lübecker Ampelsystem sorgt für Klarheit

In Lübeck haben Akteure der Gesundheitsversorgung eine Handlungsanleitung für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Situation erarbeitet. Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat daran maßgeblich mitgearbeitet und sieht sie als Vorlage für eine mögliche bundeseinheitliche Regelung.  

-

Patricia Drube von Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sieht in der Lücker Ampel eine Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit zentralen Entscheidungen im Rahmen der Pandemie-Situation.

Foto: Pflegeberufkammer Schleswig-Holstein

Dazu sagte Patricia Drube, Präsidentin des Kammer, im Gespräch mit Häusliche Pflege: "Auch wenn das System regional entwickelt wurde und die Rechtsgrundlagen aus Schleswig-Holstein einbezogen wurden, so hat es aus unserer Sicht doch das Potenzial, Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit zentralen Entscheidungen zu geben. Betont werden muss an dieser Stelle, dass eine hohe fachliche, insbesondere pflegewissenschaftliche, Expertise die Entwicklung ebenso getragen hat wie die tägliche Realität der Einrichtungen. Das macht die Qualität dieses Systems aus."

Hintergrund: Während der Corona-Pandemie kommen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste aber auch Krankenhäuser, Rettungsdienste und Gesundheitsämter immer wieder an ihre Grenzen – und das nicht nur aufgrund der alltäglichen Anforderungen gemäß ihres Versorgungsauftrags, sondern auch dadurch, dass sie unzählige sensible Entscheidungen treffen müssen: Wie priorisiere ich? Wen sollte ich wie oft testen? In welchen Situationen ist welche Schutzausrüstung angemessen? Was hat Vorrang – der Schutz einer vulnerablen Gruppe von Infektionen oder die Vermeidung von Isolation und die Respektierung von Freiheitsrechten und Selbstbestimmung?

In Lübeck hat sich ein Netzwerk aus allen an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure gebildet, die während der Pandemie wöchentlich konferieren, um gemeinsame Antworten auf diese Fragen zu finden. Das allein ist aus Sicht der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein ein exzellentes Beispiel guter Praxis, das Schule machen sollte.

Dieses Gesundheitsnetzwerk hat schnell festgestellt, dass es trotz unterschiedlicher Gegebenheiten in den Einrichtungen doch eine Richtschnur, ein Schema geben muss, an dem sich alle orientieren können. Auf diese Weise können die Entscheidungsträger der einzelnen Institutionen davon entlastet werden, immense Zeitressourcen in tägliche Abwägungs- und Abstimmungsprozesse zu investieren, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Das Lübecker Ampelsystem ist ein solches Schema.

Fachgremium entscheidet über Ampelfarbe
Es sieht vor, dass ein Fachgremium anhand mehrerer Kriterien entscheidet, ob die Ampelfarbe in einer Stadt / einem Landkreis auf grün, gelb oder rot steht. Wenn es in einer Einrichtung einen lokalen Ausbruch gibt, springt dort – abweichend von der regionalen Bewertung – die Ampel auf rot.

Neben der Nennung von allgemein gültigen Maßgaben während der Pandemie werden Aussagen getroffen zum Testkonzept sowie zu speziellen Fragestellungen der einzelnen Settings: stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienst. Je nach Bereich finden sich Aussagen zu spezifischen Fragestellungen, z. B. Fahrdienst, Besuchsregelungen, Regelungen zum Verlassen der Einrichtung und zum Umgang mit Lieferanten.