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Petitionsausschuss für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege
Der Petitionsausschuss im Bundestag fordert bessere Arbeitsbedingungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen. Die Abgeordneten verabschiedeten einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine darauf abzielende Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.

In einer öffentlichen Petition unter dem Titel „Mehr wert als ein ,Danke’“ wird gefordert, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen „wegen der Corona-Pandemie durch eine solide Finanzierung zu verbessern“. Mit der Unterfinanzierung und der personellen Unterbesetzung müsse Schluss sein, heißt es in der Eingabe.
Soziale Arbeit und das Arbeiten im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen seien Grundpfeiler für das gesellschaftliche Zusammenleben. Teilhabe, Inklusion, Solidarität und Gesundheit seien Werte, die im Grundgesetz verankert und nicht verhandelbar seien. Es müsse höhere Leistungsentgelte und mehr Wettbewerb um gute Ideen und Qualität in der Facharbeit geben.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die im Gesundheitswesen Beschäftigten, die schon umgesetzt oder in Planung seien. Um eine Verbesserung der Finanzierung von Personalaufwendungen für die Pflegeeinrichtungen zu erreichen, seien beispielsweise bereits mit den Pflegestärkungsgesetzen Regelungen im Bereich des Vertrags- und Vergütungsrechts der Sozialen Pflegeversicherung getroffen worden.
Pflegeeinrichtungen hätten danach bei Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tarif einen Anspruch auf eine vollständige Finanzierung dieser Aufwendungen. Sie seien in den Vergütungsverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen und dürften nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, schreibt der Ausschuss.
In der Altenpflege sei durch die Ergebnisse der Pflegemindestlohnkommission sichergestellt worden, dass ein jeweils nach Qualifikation differenzierter bundeseinheitlicher Mindestlohn in der Pflege gezahlt werde, „wodurch vor allem in den neuen Bundesländern und in ländlichen Gebieten die Löhne, auch für Pflegefachkräfte, im Durchschnitt zum Teil deutlich angehoben werden“.
Der Ausschuss hät das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Anliegen trotzdem für so bedeutsam, „dass es von der Bundesregierung in die Vorbereitung weiterer Gesetzentwürfe, Verordnungen und Initiativen einbezogen werden sollte“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
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