News
Pflegeausbildung für Geduldete ohne Arbeitserlaubnis möglich
Eine 38-jährige Geflüchtete aus Westafrika kann ihre Ausbildung zur Altenpflegehelferin antreten, obwohl ihr die Behörden ein Arbeitsverbot erteilt hatten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte fest, dass für die Altenpflegeausbildung keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 12. November 2025 entschieden, dass geduldete Flüchtlinge für eine Ausbildung in der Altenpflege keine Arbeitserlaubnis benötigen. Das Gericht begründet dies damit, dass es sich bei der Altenpflegeausbildung im Südwesten um eine schulische Ausbildung handelt, wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschluss hervorgeht.
Laut dem 12. Senat des VGH in Mannheim gelten praktische Tätigkeiten im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung nicht als erlaubnispflichtige Beschäftigung. Dies treffe auch dann zu, wenn die Auszubildenden den praktischen Teil in einem Pflegeheim absolvieren und dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Praxisanteil sei eng mit der theoretischen Ausbildung verzahnt und somit Bestandteil der Schulausbildung. Eine im Arbeitsvertrag geforderte „geeignete Arbeitserlaubnis“ sei folglich nicht erforderlich.
Weitreichende Konsequenzen für die Pflegebranche
Die Beratungsstelle Plan.B für Geflüchtete in Tübingen und der Region schätzt die Entscheidung als bedeutsam für die gesamte Branche ein, berichtet dpa. Laut Mitteilung der Beratungsstelle seien viele Akteure im Land bislang davon ausgegangen, dass geduldete Flüchtlinge für die Ausbildung in der Altenpflege explizit eine Arbeitserlaubnis benötigen. Diese Anforderung stehe häufig auch als Klausel in den Ausbildungsverträgen.
Der konkrete Fall betraf eine 38-jährige Frau aus Westafrika, die zum 1. Oktober eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin beginnen wollte. Die deutschen Behörden hatten ihr jedoch eine Duldung mit Arbeitsverbot erteilt, weil sie zuvor in Italien ein Asylverfahren durchlaufen hatte. Die Beratungsstelle Plan.B unterstützte die Frau bei ihrem Gang vor Gericht.
Paradoxer Ausgang des Verfahrens
Der Ausgang des Verfahrens gestaltete sich paradox: Die Frau konnte laut VGH keine Erlaubnis für ihre Ausbildung einklagen, weil sie diese gar nicht benötigt. „Frau M. ist sozusagen erfolgreich vor Gericht gescheitert“, sagte Matthias Schuh von der Beratungsstelle laut Mitteilung.
Nach der gerichtlichen Entscheidung reagierte das Pflegeheim nach Angaben der Beratungsstelle sofort. Die Frau könne ab nächster Woche nachträglich in die praktische Ausbildung einsteigen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren