News

Pflegeberufebeteiligungsverordnung in Kraft getreten

Seit dem 14. Februar 2026 gilt die Pflegeberufebeteiligungsverordnung. Sie regelt die verbindliche Beteiligung der Pflegeberufe an Entscheidungen auf Bundesebene und benennt den Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation.

Christiene Vogler
„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene", sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Foto: Gudrun Arndt

Die Verordnung wurde am 13. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für die Einbindung der Pflegeprofession in Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch. Die Verordnung regelt Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte und ordnet deren Wahrnehmung dem Deutschen Pflegerat zu.

Pflegerat fordert Ausweitung der Mitwirkung

„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene“, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Perspektivisch solle die Mitwirkung über das SGB V und SGB XI hinaus dort wirksam werden, wo Pflege thematisch betroffen sei. Zudem müssten die Mitwirkungsrechte über das Ehrenamt hinaus dauerhaft und strukturell abgesichert werden, damit pflegefachliche Expertise wirksam in Entscheidungsprozesse einfließen könne.

Die Verordnung wurde vom Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfamilienministerium erlassen. Die Länder haben der Verordnung zugestimmt.