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Pflegebevollmächtigte Fischbach kritisiert intransparente Entscheidungen zu Pflegegrad-Einstufung
Widersprüche von Pflegebedürftigen gegen eine
Pflegegrad-Einstufung waren 2017 in jedem zweiten Fall
erfolgreich. Bei 28,7 Prozent bestätigten die Gutachter
den Widerspruch und empfahlen einen anderen Pflegegrad,
berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf den
Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid
Fischbach (CDU), kritisierte, dass "valide und
umfassende Daten darüber, wie oft Kranken- und
Pflegekassen Anträge ablehnen oder erst nach einem
Widerspruch genehmigen", der Allgemeinheit "bisher
nicht zur Verfügung" stünden. "Für viele Patienten und
Pflegebedürftigen sind die Entscheidungen der Kranken-
und Pflegekassen nicht transparent genug, sie werden
oft sogar manchmal als willkürlich wahrgenommen", sagte
Fischbach der Zeitung. Bislang gibt der MDS die
Widerspruchszahlen nur auf Nachfrage bekannt.
Stiftung widerspricht Fischbach
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz widersprach der
Kritik Fischbachs. "Nie waren Entscheidungen des MDK
transparenter als heute. Die Überprüfung, ob der
Gutachter alles richtig gemacht hat, lässt sich
deutlich leichter nachvollziehen, als früher im alten
System", sagte Vorstand Eugen Brysch. Die Stiftung
empfiehlt, im Zweifelsfall einen Widerspruch
einzulegen. "Die Fakten zeigen: Widerspruch lohnt
sich", sagte Brysch. Für den Antragsteller sei dieser
kostenlos.
Rund 1,6 Millionen Pflegebegutachtungen im
vergangenen Jahr
Der MDS koordiniert die Arbeit der bundesweit 15
Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK),
die für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei
gesetzlich Versicherten zuständig sind. 2017 führten
die Gutachter der MDK rund 1,6 Millionen
Pflegebegutachtungen nach dem neuen
Begutachtungsverfahren durch, das seit Januar 2017
gilt. Der Anteil der Widersprüche lag laut MDS bei rund
6,8 Prozent. Seit 1. Januar 2017 zählen bei der
Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht nur
körperliche Einschränkungen. Neu ist, dass bei der
Begutachtung nun auch berücksichtigt wird, ob Menschen
aufgrund psychischer Probleme oder Demenz Hilfe
brauchen. Die bisher geltenden drei Pflegestufen wurden
abgeschafft, Patienten werden nun in einen von fünf
Pflegegraden eingestuft. (epd)
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