Politik

“Pflegeeinrichtungen werden zu planwirtschaftlich organisierten Staatsbetrieben”

Ab dem 1. September 2022 müssen sich ambulante Pflegedienste zwingend an ein Tarifwerk anlehnen. Petra Schülke, stellv. Bundesvorsitzende des VDAB, kritisiert, dass Pflegeunternehmen immer weniger eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Foto: VDAB. "Wir werden in etwas hineingezwungen, was wir bisher aus gutem Grund gemieden haben oder meiden mussten, weil die Kassen uns die Refinanzierung von höheren Löhnen und Gehältern verweigert haben."

Für Petra Schülke, stellv. Bundesvorsitzende des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) ist mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) der Bogen endgültig überspannt. Schon mit den Reformen zu Beginn der 2010er Jahre habe der Gesetzgeber die Regulierung der Leistungserbringung in der professionellen Pflege immer weiter vorangetrieben. Mit den Anfang September 2022 in Kraft tretenden Vorgaben zur Tarifbindung komme es nun endgültig „zur völligen Entmündigung“ der Unternehmen.

“Haben so gut wie keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr”

„Wir werden in etwas hineingezwungen, was wir bisher aus gutem Grund gemieden haben oder meiden mussten, weil die Kassen uns die Refinanzierung von höheren Löhnen und Gehältern verweigert haben“, schreibt Schülke in einem Kommentar in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege. „Ginge es dem Gesetzgeber wirklich um höhere Löhne und Gehälter für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – wer von uns hat und hatte etwas dagegen? –, wäre eine gesetzliche Regelung, die die Kassen verpflichtet, die gezahlten Gehälter auch über die tarifliche Bezahlung zu refinanzieren, im SGB V und SGB XI leicht zu formulieren gewesen.“

Schülke weiter: „Die Leistungs- und Preisstruktur wird bereits heute weitestgehend von den Kostenträgern und/oder über Richtlinien bestimmt. Um es klar zu sagen: Wir haben im eigenen Unternehmen so gut wie keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr. Pflegeeinrichtungen werden zu planwirtschaftlich organisierten Staatsbetrieben.“

Lesen Sie den ganzen Kommentar in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.